Identifikation und Rückverfolgbarkeit

1. Zielsetzung

2. Verantwortung

3. Beschreibung

4. Weiterführende Regelungen

 

      1. Zielsetzung

Durch geeignete Maßnahmen der Kennzeichnung und Zuordnung sollen die Identifikation und Rückverfolgbarkeit sowie der Prüf- und Überwachungsstatus der Produkte und Dienstleistungen während deren Erstellung bzw. Erbringung sichergestellt werden.

 

      1. Verantwortung

Für die Festlegung der jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Produkten ist das Projektbüro verantwortlich, für die von Serviceleistungen der Serviceleiter. Unterstützt wird dies ggf. durch einzelne Projektleiter und den QMB.

 

      1. Beschreibung

Im Rahmen einer reibungslosen Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass die von uns hergestellten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen jederzeit und eindeutig den jeweiligen Fertigungs- und Auftragspapieren zugeordnet werden können.

 

Bei der Planung und Entwicklung neuer Maschinen werden das Ausmaß und die Art der jeweiligen Rückverfolgbarkeit des Produkts und dessen Komponenten festgelegt. Kriterien hierfür sind die Ergebnisse der Risikobetrachtungen sowie die Einschätzung der Produktrisiken im Rahmen der Produkthaftung.

 

      1. Weiterführende Regelungen

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